Kurtaxe
Die Gemeinde Glowe erhebt von allen Urlaubern eine Kurabgabe.

Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist direkt am Urlaubsort gegen Nachweis zu entrichten.

Bitte bedenken Sie, dass diese Kurabgabe zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen dient.

Detaillierte Informationen zur Kurabgabe in der Gemeinde Glowe und die Glower Kurkarte finden Sie hier.